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Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Anwaltliche Beratung bei internationalen Steuerfragen

Inter­na­tio­na­le Geschäfts­be­zie­hun­gen, Betei­li­gun­gen und pri­va­te Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se kön­nen kom­ple­xe steu­er­recht­li­che und gesell­schafts­recht­li­che Fra­gen auf­wer­fen. Unter­schied­li­che natio­na­le Vor­schrif­ten, Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men und gesell­schafts­recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen grei­fen inein­an­der und müs­sen im Zusam­men­hang betrach­tet werden.

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht bera­te ich Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen bei steu­er­recht­li­chen Sach­ver­hal­ten mit inter­na­tio­na­lem Bezug.

Mein Schwer­punkt liegt auf der recht­li­chen Beur­tei­lung deut­scher steu­er­recht­li­cher Anfor­de­run­gen im inter­na­tio­na­len Kon­text sowie auf der Ent­wick­lung und recht­li­chen Absi­che­rung geeig­ne­ter Gestal­tun­gen. Dabei berück­sich­ti­ge ich die wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Inter­es­sen mei­ner Mandanten.

Typische grenzüberschreitende Fragestellungen

Inter­na­tio­na­le steu­er­recht­li­che Fra­gen ent­ste­hen sowohl bei unter­neh­me­ri­schen Akti­vi­tä­ten als auch bei Ver­än­de­run­gen per­sön­li­cher Lebens- und Vermögensverhältnisse.

Mei­ne Bera­tung betrifft insbesondere:

  • Weg­zug aus Deutsch­land und Zuzug nach Deutsch­land, ein­schließ­lich der Wegzugsbesteuerung
  • Inter­na­tio­na­le Betei­li­gungs- und Holdingstrukturen
  • Betei­li­gun­gen an aus­län­di­schen Gesellschaften
  • Grenz­über­schrei­ten­de Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten und Investitionen
  • Steu­er­recht­li­che Fra­gen bei aus­län­di­schem Ver­mö­gen und inter­na­tio­na­len Vermögensübertragungen
  • Grenz­über­schrei­ten­de Unternehmensumstrukturierungen
  • Fra­gen der Dop­pel­be­steue­rung und der Anwen­dung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Recht­li­che Gestal­tung und Absi­che­rung inter­na­tio­nal gepräg­ter Unternehmensstrukturen

Dabei kann es um die recht­li­che Vor­be­rei­tung einer geplan­ten Maß­nah­me eben­so gehen wie um die Über­prü­fung bestehen­der Struk­tu­ren oder die Klä­rung einer kon­kre­ten steu­er­recht­li­chen Frage.

Wegzugsbesteuerung und internationale Beteiligungen

Ein beson­de­rer Schwer­punkt mei­ner fach­li­chen Beschäf­ti­gung liegt auf der Weg­zugs­be­steue­rung und den steu­er­recht­li­chen Fol­gen grenz­über­schrei­ten­der Ver­än­de­run­gen von Wohn­sitz und Beteiligungsverhältnissen.

Ins­be­son­de­re bei Unter­neh­mern und Gesell­schaf­tern kann ein Weg­zug aus Deutsch­land erheb­li­che steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Auch Ver­än­de­run­gen inter­na­tio­na­ler Betei­li­gungs­struk­tu­ren kön­nen steu­er­li­che Fol­gen aus­lö­sen, die früh­zei­tig berück­sich­tigt wer­den sollten.

Zur Weg­zugs­be­steue­rung nach § 6 AStG und zur Umset­zung der euro­päi­schen Anti-Steu­er­ver­mei­dungs­richt­li­nie (ATAD) habe ich mehr­fach veröffentlicht.

Eine Aus­wahl mei­ner Bei­trä­ge fin­den Sie im Bereich „Ver­öf­fent­li­chun­gen“.

Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und internationale Regelungen

Grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te las­sen sich häu­fig nicht allein anhand ein­zel­ner steu­er­recht­li­cher Vor­schrif­ten beurteilen.

Gesell­schafts­recht­li­che Struk­tu­ren, Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se, ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen und haf­tungs­recht­li­che Fra­gen kön­nen für die steu­er­recht­li­che Ein­ord­nung eben­so bedeut­sam sein wie natio­na­le Steu­er­ge­set­ze und inter­na­tio­na­le Abkommen.

Ich unter­stüt­ze mei­ne Man­dan­ten dabei, die­se Zusam­men­hän­ge zu erken­nen, recht­li­che Risi­ken zu beur­tei­len und geeig­ne­te Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu entwickeln.

Im Mit­tel­punkt steht dabei die Fra­ge, wie unter­neh­me­ri­sche oder pri­va­te Ent­schei­dun­gen unter Berück­sich­ti­gung der deut­schen steu­er­recht­li­chen und gesell­schafts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen recht­lich umge­setzt wer­den können.

Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen und ihre recht­li­che Ein­ord­nung erläu­te­re ich auch im Bei­trag „Grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te rich­tig koor­di­nie­ren“.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern und internationalen Partnern

Inter­na­tio­na­le steu­er­recht­li­che Sach­ver­hal­te erfor­dern häu­fig die Zusam­men­ar­beit meh­re­rer Berater.

Ich arbei­te mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und über­neh­me ins­be­son­de­re die eigen­stän­di­ge anwalt­li­che Beur­tei­lung steu­er­recht­li­cher Fra­gen, die recht­li­che Gestal­tung gesell­schafts­recht­li­cher Struk­tu­ren sowie die Aus­ar­bei­tung und Prü­fung ent­spre­chen­der Vereinbarungen.

Bei Sach­ver­hal­ten, die eine recht­li­che Beur­tei­lung nach aus­län­di­schem Recht erfor­dern, bezie­he ich bei Bedarf ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Bera­ter im jewei­li­gen Staat ein.

Auf die­se Wei­se kön­nen die unter­schied­li­chen natio­na­len Anfor­de­run­gen berück­sich­tigt wer­den, wäh­rend die fach­li­chen Ver­ant­wort­lich­kei­ten der betei­lig­ten Bera­ter klar abge­grenzt bleiben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter „Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern“.

Individuelle rechtliche Beratung

Grenz­über­schrei­ten­de steu­er­recht­li­che Fra­gen kön­nen eine umfas­sen­de recht­li­che Ana­ly­se und Gestal­tung erfor­dern. In ande­ren Fäl­len steht eine klar abgrenz­ba­re Ein­zel­fra­ge im Vordergrund.

Art und Umfang mei­ner Bera­tung rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Sach­ver­halt. Dies kann die recht­li­che Beglei­tung einer inter­na­tio­na­len Umstruk­tu­rie­rung, die Über­prü­fung einer Betei­li­gungs­struk­tur oder die Beur­tei­lung ein­zel­ner steu­er­recht­li­cher Fol­gen einer geplan­ten Ent­schei­dung betreffen.

Ich lege Wert auf eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung, eine ver­ständ­li­che Dar­stel­lung der recht­li­chen Zusam­men­hän­ge und prak­ti­ka­ble Empfehlungen.

Kanzleisitz in Frankfurt am Main

Mei­ne Kanz­lei befin­det sich im Tau­nus­Turm im Frank­fur­ter Bankenviertel.

Ich bera­te Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Pri­vat­per­so­nen aus Frank­furt, dem Rhein-Main-Gebiet und dar­über hin­aus. Bei inter­na­tio­na­len Sach­ver­hal­ten beglei­te ich auch Man­dan­ten mit Wohn­sitz oder geschäft­li­chen Inter­es­sen im Ausland.

Bespre­chun­gen kön­nen nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung per­sön­lich in mei­ner Kanz­lei oder per Video­kon­fe­renz stattfinden.

Kontakt

Sie möch­ten eine grenz­über­schrei­ten­de steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lung klä­ren, eine inter­na­tio­na­le Betei­li­gungs­struk­tur über­prü­fen oder eine recht­li­che Gestal­tung vorbereiten?

Schil­dern Sie mir Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Ich set­ze mich mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.