Anwaltliche Beratung bei internationalen Steuerfragen
Internationale Geschäftsbeziehungen, Beteiligungen und private Vermögensverhältnisse können komplexe steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen aufwerfen. Unterschiedliche nationale Vorschriften, Doppelbesteuerungsabkommen und gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen greifen ineinander und müssen im Zusammenhang betrachtet werden.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht berate ich Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und vermögende Privatpersonen bei steuerrechtlichen Sachverhalten mit internationalem Bezug.
Mein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Beurteilung deutscher steuerrechtlicher Anforderungen im internationalen Kontext sowie auf der Entwicklung und rechtlichen Absicherung geeigneter Gestaltungen. Dabei berücksichtige ich die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen meiner Mandanten.
Typische grenzüberschreitende Fragestellungen
Internationale steuerrechtliche Fragen entstehen sowohl bei unternehmerischen Aktivitäten als auch bei Veränderungen persönlicher Lebens- und Vermögensverhältnisse.
Meine Beratung betrifft insbesondere:
- Wegzug aus Deutschland und Zuzug nach Deutschland, einschließlich der Wegzugsbesteuerung
- Internationale Beteiligungs- und Holdingstrukturen
- Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften
- Grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und Investitionen
- Steuerrechtliche Fragen bei ausländischem Vermögen und internationalen Vermögensübertragungen
- Grenzüberschreitende Unternehmensumstrukturierungen
- Fragen der Doppelbesteuerung und der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
- Rechtliche Gestaltung und Absicherung international geprägter Unternehmensstrukturen
Dabei kann es um die rechtliche Vorbereitung einer geplanten Maßnahme ebenso gehen wie um die Überprüfung bestehender Strukturen oder die Klärung einer konkreten steuerrechtlichen Frage.
Wegzugsbesteuerung und internationale Beteiligungen
Ein besonderer Schwerpunkt meiner fachlichen Beschäftigung liegt auf der Wegzugsbesteuerung und den steuerrechtlichen Folgen grenzüberschreitender Veränderungen von Wohnsitz und Beteiligungsverhältnissen.
Insbesondere bei Unternehmern und Gesellschaftern kann ein Wegzug aus Deutschland erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Auch Veränderungen internationaler Beteiligungsstrukturen können steuerliche Folgen auslösen, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
Zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und zur Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) habe ich mehrfach veröffentlicht.
Eine Auswahl meiner Beiträge finden Sie im Bereich „Veröffentlichungen“.
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und internationale Regelungen
Grenzüberschreitende Sachverhalte lassen sich häufig nicht allein anhand einzelner steuerrechtlicher Vorschriften beurteilen.
Gesellschaftsrechtliche Strukturen, Beteiligungsverhältnisse, vertragliche Vereinbarungen und haftungsrechtliche Fragen können für die steuerrechtliche Einordnung ebenso bedeutsam sein wie nationale Steuergesetze und internationale Abkommen.
Ich unterstütze meine Mandanten dabei, diese Zusammenhänge zu erkennen, rechtliche Risiken zu beurteilen und geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie unternehmerische oder private Entscheidungen unter Berücksichtigung der deutschen steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen rechtlich umgesetzt werden können.
Typische Konstellationen und ihre rechtliche Einordnung erläutere ich auch im Beitrag „Grenzüberschreitende Sachverhalte richtig koordinieren“.
Zusammenarbeit mit Steuerberatern und internationalen Partnern
Internationale steuerrechtliche Sachverhalte erfordern häufig die Zusammenarbeit mehrerer Berater.
Ich arbeite mit Steuerberatern zusammen und übernehme insbesondere die eigenständige anwaltliche Beurteilung steuerrechtlicher Fragen, die rechtliche Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Strukturen sowie die Ausarbeitung und Prüfung entsprechender Vereinbarungen.
Bei Sachverhalten, die eine rechtliche Beurteilung nach ausländischem Recht erfordern, beziehe ich bei Bedarf entsprechend qualifizierte Berater im jeweiligen Staat ein.
Auf diese Weise können die unterschiedlichen nationalen Anforderungen berücksichtigt werden, während die fachlichen Verantwortlichkeiten der beteiligten Berater klar abgegrenzt bleiben.
Weitere Informationen finden Sie unter „Zusammenarbeit mit Steuerberatern“.
Individuelle rechtliche Beratung
Grenzüberschreitende steuerrechtliche Fragen können eine umfassende rechtliche Analyse und Gestaltung erfordern. In anderen Fällen steht eine klar abgrenzbare Einzelfrage im Vordergrund.
Art und Umfang meiner Beratung richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Dies kann die rechtliche Begleitung einer internationalen Umstrukturierung, die Überprüfung einer Beteiligungsstruktur oder die Beurteilung einzelner steuerrechtlicher Folgen einer geplanten Entscheidung betreffen.
Ich lege Wert auf eine sorgfältige Prüfung, eine verständliche Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge und praktikable Empfehlungen.
Kanzleisitz in Frankfurt am Main
Meine Kanzlei befindet sich im TaunusTurm im Frankfurter Bankenviertel.
Ich berate Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen aus Frankfurt, dem Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Bei internationalen Sachverhalten begleite ich auch Mandanten mit Wohnsitz oder geschäftlichen Interessen im Ausland.
Besprechungen können nach vorheriger Vereinbarung persönlich in meiner Kanzlei oder per Videokonferenz stattfinden.
Kontakt
Sie möchten eine grenzüberschreitende steuerrechtliche Fragestellung klären, eine internationale Beteiligungsstruktur überprüfen oder eine rechtliche Gestaltung vorbereiten?
Schildern Sie mir Ihr Anliegen gerne in einer kurzen Nachricht. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen und den möglichen Beratungsrahmen abzustimmen.