Ergänzende anwaltliche Beratung bei steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
Steuerrechtliche Gestaltungen und unternehmerische Veränderungen erfordern häufig eine enge Abstimmung zwischen steuerlicher und anwaltlicher Beratung. Insbesondere bei Gesellschafts- und Beteiligungsstrukturen, Umstrukturierungen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten greifen unterschiedliche rechtliche und steuerliche Anforderungen ineinander.
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht arbeite ich mit Steuerberatern zusammen und ergänze deren Tätigkeit durch eigenständige anwaltliche Beratung.
Dabei geht es sowohl um die rechtliche Beurteilung steuerlicher Fragestellungen als auch um gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, vertragliche Vereinbarungen und die Prüfung rechtlicher Risiken und Haftungsfragen.
Ziel ist eine abgestimmte Beratung, die steuerliche Überlegungen und rechtliche Anforderungen miteinander verbindet und zugleich die jeweiligen fachlichen Verantwortlichkeiten wahrt.
Eigenständige anwaltliche Beratung und klare Zuständigkeiten
Die Zusammenarbeit mit Steuerberatern beruht auf einer klaren Aufgabenteilung.
Steuerberater übernehmen insbesondere die laufende steuerliche Betreuung, die Erstellung von Steuererklärungen, die steuerliche Deklaration und die damit verbundenen Berechnungen.
Meine Tätigkeit umfasst die eigenständige anwaltliche Beratung im Steuerrecht sowie die rechtliche Gestaltung und Begleitung gesellschaftsrechtlicher und vertraglicher Sachverhalte.
Hierzu gehören beispielsweise die rechtliche Prüfung steuerlicher Fragestellungen, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, die rechtliche Umsetzung steuerlich geprägter Unternehmensstrukturen sowie die Beurteilung von Haftungs- und Verantwortungsfragen.
Auch bei Betriebsprüfungen oder rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung kann eine ergänzende anwaltliche Beurteilung sinnvoll sein.
Die Zusammenarbeit dient nicht dazu, bestehende steuerliche Mandatsbeziehungen zu ersetzen. Vielmehr werden die unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen gezielt miteinander verbunden.
Typische Situationen der Zusammenarbeit
Eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern kommt insbesondere bei folgenden Fragestellungen in Betracht:
- Gründung, Umstrukturierung und Umwandlung von Gesellschaften
- Gestaltung und rechtliche Überprüfung von Holding- und Beteiligungsstrukturen
- Gesellschafterwechsel sowie Ein- und Austritte von Gesellschaftern
- Gestaltung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
- Rechtliche Umsetzung steuerlich geprägter Gestaltungen
- Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragungen
- Internationale Beteiligungs- und Unternehmensstrukturen
- Steuerrechtliche Streitfragen und Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung
- Haftungs- und Verantwortungsfragen bei unternehmerischen Entscheidungen
Dabei kann die anwaltliche Beratung bereits bei der Entwicklung eines steuerlichen Konzepts einbezogen werden oder erst dann erforderlich werden, wenn sich im weiteren Verlauf konkrete rechtliche Fragen stellen.
Weitere Informationen zu entsprechenden Gestaltungen finden Sie im Bereich „Steuerlich geprägte Gesellschaftsstrukturen“.
Rechtliche Begleitung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung
Nicht jede steuerrechtliche Fragestellung lässt sich allein durch Berechnungen oder die Anwendung steuerlicher Verwaltungsvorschriften klären.
Wenn die Finanzverwaltung einen Sachverhalt rechtlich anders beurteilt, können die Auslegung steuerrechtlicher Vorschriften, die Würdigung des Sachverhalts und die Entwicklung einer rechtlichen Argumentation besondere Bedeutung gewinnen.
Ich unterstütze Mandanten und ihre steuerlichen Berater bei der rechtlichen Prüfung solcher Fragestellungen und der Entwicklung einer geeigneten Vorgehensweise.
Weitere Überlegungen hierzu finden Sie in meinem Beitrag „Wenn steuerliche Argumente rechtliche Unterstützung brauchen“.
Direkte Beauftragung oder Zusammenarbeit mit bestehenden Beratern
Die anwaltliche Beratung kann auf unterschiedliche Weise eingebunden werden.
Unternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen können mich unmittelbar mit einer rechtlichen Fragestellung beauftragen. Besteht bereits eine steuerliche Betreuung, kann die Abstimmung mit dem Steuerberater im erforderlichen Umfang erfolgen.
Ebenso können Steuerberater bei besonderen rechtlichen Fragestellungen eine Zusammenarbeit anregen, wenn ihre Mandanten ergänzende anwaltliche Unterstützung benötigen.
Art und Umfang der Zusammenarbeit richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Dies kann eine umfassende gesellschaftsrechtliche Gestaltung ebenso betreffen wie die Prüfung einer einzelnen steuerrechtlichen oder vertraglichen Frage.
Die Mandatsverhältnisse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten werden dabei klar abgegrenzt.
Arbeitsweise und Zusammenarbeit
Ich lege Wert auf eine sorgfältige rechtliche Analyse, eine verständliche Darstellung der maßgeblichen Zusammenhänge und eine sachgerechte Abstimmung mit den beteiligten Beratern.
Bei komplexeren Gestaltungen ist es häufig sinnvoll, die rechtlichen Anforderungen bereits frühzeitig in die steuerliche Planung einzubeziehen. Dadurch können mögliche Konflikte zwischen steuerlichen Zielen und gesellschaftsrechtlichen oder haftungsrechtlichen Anforderungen erkannt werden.
Mein Anspruch ist es, rechtlich tragfähige und praktisch umsetzbare Lösungen zu entwickeln, die den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Mandanten gerecht werden.
Kanzleisitz in Frankfurt am Main
Meine Kanzlei befindet sich im TaunusTurm im Frankfurter Bankenviertel.
Ich arbeite mit Steuerberatern und Mandanten aus Frankfurt, dem Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus zusammen. Auch bei internationalen Sachverhalten ist eine Zusammenarbeit möglich.
Besprechungen können nach vorheriger Vereinbarung persönlich in meiner Kanzlei oder per Videokonferenz stattfinden.
Kontakt
Sie möchten eine steuerrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragestellung rechtlich klären oder prüfen, ob eine ergänzende anwaltliche Beratung in einem bestehenden Mandat sinnvoll ist?
Schildern Sie mir Ihr Anliegen gerne in einer kurzen Nachricht. Ich setze mich mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen und den möglichen Beratungsrahmen abzustimmen.