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Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Ergänzende anwaltliche Beratung bei steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen

Steu­er­recht­li­che Gestal­tun­gen und unter­neh­me­ri­sche Ver­än­de­run­gen erfor­dern häu­fig eine enge Abstim­mung zwi­schen steu­er­li­cher und anwalt­li­cher Bera­tung. Ins­be­son­de­re bei Gesell­schafts- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren, Umstruk­tu­rie­run­gen oder grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten grei­fen unter­schied­li­che recht­li­che und steu­er­li­che Anfor­de­run­gen ineinander.

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht arbei­te ich mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und ergän­ze deren Tätig­keit durch eigen­stän­di­ge anwalt­li­che Beratung.

Dabei geht es sowohl um die recht­li­che Beur­tei­lung steu­er­li­cher Fra­ge­stel­lun­gen als auch um gesell­schafts­recht­li­che Gestal­tun­gen, ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen und die Prü­fung recht­li­cher Risi­ken und Haftungsfragen.

Ziel ist eine abge­stimm­te Bera­tung, die steu­er­li­che Über­le­gun­gen und recht­li­che Anfor­de­run­gen mit­ein­an­der ver­bin­det und zugleich die jewei­li­gen fach­li­chen Ver­ant­wort­lich­kei­ten wahrt.

Eigenständige anwaltliche Beratung und klare Zuständigkeiten

Die Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern beruht auf einer kla­ren Aufgabenteilung.

Steu­er­be­ra­ter über­neh­men ins­be­son­de­re die lau­fen­de steu­er­li­che Betreu­ung, die Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen, die steu­er­li­che Dekla­ra­ti­on und die damit ver­bun­de­nen Berechnungen.

Mei­ne Tätig­keit umfasst die eigen­stän­di­ge anwalt­li­che Bera­tung im Steu­er­recht sowie die recht­li­che Gestal­tung und Beglei­tung gesell­schafts­recht­li­cher und ver­trag­li­cher Sachverhalte.

Hier­zu gehö­ren bei­spiels­wei­se die recht­li­che Prü­fung steu­er­li­cher Fra­ge­stel­lun­gen, die Gestal­tung von Gesell­schafts­ver­trä­gen, die recht­li­che Umset­zung steu­er­lich gepräg­ter Unter­neh­mens­struk­tu­ren sowie die Beur­tei­lung von Haf­tungs- und Verantwortungsfragen.

Auch bei Betriebs­prü­fun­gen oder recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Finanz­ver­wal­tung kann eine ergän­zen­de anwalt­li­che Beur­tei­lung sinn­voll sein.

Die Zusam­men­ar­beit dient nicht dazu, bestehen­de steu­er­li­che Man­dats­be­zie­hun­gen zu erset­zen. Viel­mehr wer­den die unter­schied­li­chen fach­li­chen Kom­pe­ten­zen gezielt mit­ein­an­der verbunden.

Typische Situationen der Zusammenarbeit

Eine Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern kommt ins­be­son­de­re bei fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen in Betracht:

  • Grün­dung, Umstruk­tu­rie­rung und Umwand­lung von Gesellschaften
  • Gestal­tung und recht­li­che Über­prü­fung von Hol­ding- und Beteiligungsstrukturen
  • Gesell­schaf­ter­wech­sel sowie Ein- und Aus­trit­te von Gesellschaftern
  • Gestal­tung und Anpas­sung von Gesellschaftsverträgen
  • Recht­li­che Umset­zung steu­er­lich gepräg­ter Gestaltungen
  • Unter­neh­mens­nach­fol­ge und Vermögensübertragungen
  • Inter­na­tio­na­le Betei­li­gungs- und Unternehmensstrukturen
  • Steu­er­recht­li­che Streit­fra­gen und Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Finanzverwaltung
  • Haf­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­fra­gen bei unter­neh­me­ri­schen Entscheidungen

Dabei kann die anwalt­li­che Bera­tung bereits bei der Ent­wick­lung eines steu­er­li­chen Kon­zepts ein­be­zo­gen wer­den oder erst dann erfor­der­lich wer­den, wenn sich im wei­te­ren Ver­lauf kon­kre­te recht­li­che Fra­gen stellen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu ent­spre­chen­den Gestal­tun­gen fin­den Sie im Bereich „Steu­er­lich gepräg­te Gesell­schafts­struk­tu­ren“.

Rechtliche Begleitung bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung

Nicht jede steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lung lässt sich allein durch Berech­nun­gen oder die Anwen­dung steu­er­li­cher Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten klären.

Wenn die Finanz­ver­wal­tung einen Sach­ver­halt recht­lich anders beur­teilt, kön­nen die Aus­le­gung steu­er­recht­li­cher Vor­schrif­ten, die Wür­di­gung des Sach­ver­halts und die Ent­wick­lung einer recht­li­chen Argu­men­ta­ti­on beson­de­re Bedeu­tung gewinnen.

Ich unter­stüt­ze Man­dan­ten und ihre steu­er­li­chen Bera­ter bei der recht­li­chen Prü­fung sol­cher Fra­ge­stel­lun­gen und der Ent­wick­lung einer geeig­ne­ten Vorgehensweise.

Wei­te­re Über­le­gun­gen hier­zu fin­den Sie in mei­nem Bei­trag „Wenn steu­er­li­che Argu­men­te recht­li­che Unter­stüt­zung brau­chen“.

Direkte Beauftragung oder Zusammenarbeit mit bestehenden Beratern

Die anwalt­li­che Bera­tung kann auf unter­schied­li­che Wei­se ein­ge­bun­den werden.

Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Pri­vat­per­so­nen kön­nen mich unmit­tel­bar mit einer recht­li­chen Fra­ge­stel­lung beauf­tra­gen. Besteht bereits eine steu­er­li­che Betreu­ung, kann die Abstim­mung mit dem Steu­er­be­ra­ter im erfor­der­li­chen Umfang erfolgen.

Eben­so kön­nen Steu­er­be­ra­ter bei beson­de­ren recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen eine Zusam­men­ar­beit anre­gen, wenn ihre Man­dan­ten ergän­zen­de anwalt­li­che Unter­stüt­zung benötigen.

Art und Umfang der Zusam­men­ar­beit rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Sach­ver­halt. Dies kann eine umfas­sen­de gesell­schafts­recht­li­che Gestal­tung eben­so betref­fen wie die Prü­fung einer ein­zel­nen steu­er­recht­li­chen oder ver­trag­li­chen Frage.

Die Man­dats­ver­hält­nis­se, Zustän­dig­kei­ten und Ver­ant­wort­lich­kei­ten wer­den dabei klar abgegrenzt.

Arbeitsweise und Zusammenarbeit

Ich lege Wert auf eine sorg­fäl­ti­ge recht­li­che Ana­ly­se, eine ver­ständ­li­che Dar­stel­lung der maß­geb­li­chen Zusam­men­hän­ge und eine sach­ge­rech­te Abstim­mung mit den betei­lig­ten Beratern.

Bei kom­ple­xe­ren Gestal­tun­gen ist es häu­fig sinn­voll, die recht­li­chen Anfor­de­run­gen bereits früh­zei­tig in die steu­er­li­che Pla­nung ein­zu­be­zie­hen. Dadurch kön­nen mög­li­che Kon­flik­te zwi­schen steu­er­li­chen Zie­len und gesell­schafts­recht­li­chen oder haf­tungs­recht­li­chen Anfor­de­run­gen erkannt werden.

Mein Anspruch ist es, recht­lich trag­fä­hi­ge und prak­tisch umsetz­ba­re Lösun­gen zu ent­wi­ckeln, die den wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Inter­es­sen der Man­dan­ten gerecht werden.

Kanzleisitz in Frankfurt am Main

Mei­ne Kanz­lei befin­det sich im Tau­nus­Turm im Frank­fur­ter Bankenviertel.

Ich arbei­te mit Steu­er­be­ra­tern und Man­dan­ten aus Frank­furt, dem Rhein-Main-Gebiet und dar­über hin­aus zusam­men. Auch bei inter­na­tio­na­len Sach­ver­hal­ten ist eine Zusam­men­ar­beit möglich.

Bespre­chun­gen kön­nen nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung per­sön­lich in mei­ner Kanz­lei oder per Video­kon­fe­renz stattfinden.

Kontakt

Sie möch­ten eine steu­er­recht­li­che oder gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge­stel­lung recht­lich klä­ren oder prü­fen, ob eine ergän­zen­de anwalt­li­che Bera­tung in einem bestehen­den Man­dat sinn­voll ist?

Schil­dern Sie mir Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Ich set­ze mich mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.