Ergänzend zu meinen steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkten berate ich in ausgewählten Fällen auch im Markenrecht.
Hier bin ich seit vielen Jahren tätig und biete meine Beratung in den Fällen an, in denen markenrechtliche Fragestellungen in einen unternehmerischen, wirtschaftlichen oder steuerrechtlichen Kontext eingebettet sind.
Ausgewählte markenrechtliche Fragestellungen
Meine Beratung im Markenrecht beschränkt sich auf klar umrissene Fragestellungen, bei denen eine rechtliche Einordnung erforderlich ist:
- Anmeldung und rechtliche Begleitung von Marken
- Beratung bei der Nutzung und Absicherung von Markenrechten
- Prüfung markenrechtlicher Fragestellungen im unternehmerischen oder steuerrechtlichen Kontext
- Einordnung markenrechtlicher Risiken bei bestehenden Strukturen
Einbettung in wirtschaftliche Zusammenhänge
Markenrechtliche Fragestellungen treten häufig nicht isoliert auf, sondern stehen im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen oder steuerlichen Überlegungen.
In diesen Konstellationen unterstütze ich bei der rechtlichen, steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Einordnung und der Abstimmung markenrechtlicher Aspekte mit den übrigen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Markenrechtliche Fragestellungen entstehen häufig im Zusammenhang mit unternehmerischen Strukturen, Beteiligungen oder internationalen Geschäftsaktivitäten. Gerade bei Umstrukturierungen oder bei der Expansion in neue Märkte stellt sich regelmäßig die Frage, ob bestehende Markenrechte angepasst, übertragen oder neu strukturiert werden müssen.
In solchen Fällen kann eine rechtliche Einordnung sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass Markenrechte nicht isoliert betrachtet werden, sondern in die übergeordnete rechtliche und wirtschaftliche Struktur eines Unternehmens eingebettet sind.
Abgrenzung meiner Tätigkeit
Meine Beratung im Markenrecht richtet sich an Mandantinnen und Mandanten mit klar umrissenen Fragestellungen im wirtschaftlichen Kontext.