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Markenrecht im unternehmerischen Kontext

Anwaltliche Beratung bei ausgewählten markenrechtlichen Fragestellungen

Mar­ken sind für vie­le Unter­neh­men ein wich­ti­ger Bestand­teil ihrer wirt­schaft­li­chen Iden­ti­tät. Sie die­nen der Unter­schei­dung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen und kön­nen einen erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Wert verkörpern.

Mar­ken­recht­li­che Fra­gen ent­ste­hen des­halb nicht nur bei der Anmel­dung einer Mar­ke, son­dern auch bei ihrer Nut­zung, Über­tra­gung und Ein­bin­dung in bestehen­de Unternehmensstrukturen.

Ergän­zend zu mei­nen Schwer­punk­ten im Steu­er­recht und Gesell­schafts­recht bera­te ich seit vie­len Jah­ren auch in aus­ge­wähl­ten mar­ken­recht­li­chen Angelegenheiten.

Mei­ne Bera­tung kon­zen­triert sich ins­be­son­de­re auf Fra­ge­stel­lun­gen, bei denen Mar­ken­rech­te im Zusam­men­hang mit unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen, gesell­schafts­recht­li­chen Struk­tu­ren oder steu­er­recht­li­chen Über­le­gun­gen stehen.

Ausgewählte markenrechtliche Fragestellungen

Mei­ne anwalt­li­che Tätig­keit im Mar­ken­recht umfasst insbesondere:

  • Anmel­dung und recht­li­che Beglei­tung von Marken
  • Bera­tung zur Nut­zung und recht­li­chen Absi­che­rung von Markenrechten
  • Recht­li­che Prü­fung ein­zel­ner mar­ken­recht­li­cher Fragestellungen
  • Ein­ord­nung mar­ken­recht­li­cher Risi­ken bei bestehen­den Unternehmensstrukturen
  • Recht­li­che Fra­gen bei der Über­tra­gung von Markenrechten
  • Berück­sich­ti­gung von Mar­ken­rech­ten bei gesell­schafts­recht­li­chen Ver­än­de­run­gen und Umstrukturierungen

Dabei kann es um die recht­li­che Vor­be­rei­tung einer Mar­ken­an­mel­dung, die Prü­fung einer bestehen­den Situa­ti­on oder um eine kon­kre­te Fra­ge zur Nut­zung oder Zuord­nung von Mar­ken­rech­ten gehen.

Art und Umfang mei­ner Bera­tung rich­ten sich nach dem jewei­li­gen Sachverhalt.

Markenrechte und Unternehmensstrukturen

Mar­ken­rech­te sind häu­fig eng mit der wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Orga­ni­sa­ti­on eines Unter­neh­mens verbunden.

Ins­be­son­de­re bei Hol­ding- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren, Unter­neh­mens­über­tra­gun­gen oder gesell­schafts­recht­li­chen Umstruk­tu­rie­run­gen kann sich die Fra­ge stel­len, wel­chem Unter­neh­men bestimm­te Mar­ken­rech­te zuge­ord­net sind und ob die­se Zuord­nung den wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht.

Auch bei der Über­tra­gung von Unter­neh­mens­an­tei­len oder der Neu­ord­nung von Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten soll­ten bestehen­de Mar­ken­rech­te berück­sich­tigt werden.

Ich unter­stüt­ze mei­ne Man­dan­ten dabei, mar­ken­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen im Zusam­men­hang mit den jewei­li­gen gesell­schafts­recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu beurteilen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu ent­spre­chen­den Gestal­tun­gen fin­den Sie unter „Steu­er­lich gepräg­te Gesell­schafts­struk­tu­ren“.

Markenrechtliche Fragen bei internationalen Geschäftsaktivitäten

Bei grenz­über­schrei­ten­den Geschäfts­ak­ti­vi­tä­ten kann die Nut­zung von Mar­ken zusätz­li­che recht­li­che Fra­gen aufwerfen.

Dies betrifft bei­spiels­wei­se die Aus­wei­tung einer Geschäfts­tä­tig­keit auf neue Märk­te, die Nut­zung bestehen­der Mar­ken durch ver­bun­de­ne Unter­neh­men oder die Über­tra­gung von Mar­ken­rech­ten im Rah­men inter­na­tio­na­ler Unternehmensstrukturen.

In sol­chen Fäl­len ist zu prü­fen, wel­che recht­li­chen Anfor­de­run­gen für die kon­kre­te Gestal­tung rele­vant sind und ob ergän­zen­de Bera­tung durch ent­spre­chend qua­li­fi­zier­te Fach­leu­te erfor­der­lich ist.

Mei­ne Tätig­keit kon­zen­triert sich auf aus­ge­wähl­te mar­ken­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen und deren Ein­ord­nung in den unter­neh­me­ri­schen Zusammenhang.

Individuelle rechtliche Beratung

Nicht jede mar­ken­recht­li­che Fra­ge erfor­dert eine umfas­sen­de recht­li­che Begleitung.

In man­chen Fäl­len steht eine klar abge­grenz­te Ein­zel­fra­ge im Vor­der­grund. In ande­ren Fäl­len ist eine wei­ter­ge­hen­de Prü­fung erfor­der­lich, weil Mar­ken­rech­te mit gesell­schafts­recht­li­chen, ver­trag­li­chen oder steu­er­recht­li­chen Fra­gen ver­bun­den sind.

Ich lege Wert auf eine sorg­fäl­ti­ge recht­li­che Beur­tei­lung und ver­ständ­li­che Emp­feh­lun­gen, die sich an den wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen mei­ner Man­dan­ten orientieren.

Ob und in wel­chem Umfang ich eine mar­ken­recht­li­che Ange­le­gen­heit über­neh­men kann, rich­tet sich nach dem kon­kre­ten Beratungsbedarf.

Kanzleisitz in Frankfurt am Main

Mei­ne Kanz­lei befin­det sich im Tau­nus­Turm im Frank­fur­ter Bankenviertel.

Ich bera­te Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Gesell­schaf­ter aus Frank­furt, dem Rhein-Main-Gebiet und dar­über hinaus.

Bespre­chun­gen kön­nen nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung per­sön­lich in mei­ner Kanz­lei oder per Video­kon­fe­renz stattfinden.

Kontakt

Sie möch­ten eine mar­ken­recht­li­che Fra­ge­stel­lung klä­ren oder prü­fen las­sen, wie bestehen­de Mar­ken­rech­te bei einer unter­neh­me­ri­schen Ver­än­de­rung berück­sich­tigt wer­den sollten?

Schil­dern Sie mir Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Ich set­ze mich mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.