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Steuerrechtliche Beratung – Steuerberatung aus anwaltlicher Sicht

Steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen betref­fen häu­fig nicht nur das Unter­neh­men, son­dern auch den Unter­neh­mer per­sön­lich. Unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen, gesell­schafts­recht­li­che Struk­tu­ren, pri­va­te Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se und fami­liä­re Inter­es­sen sind dabei viel­fach mit­ein­an­der verbunden.

Rechts­an­wäl­tin Sabi­ne Unkel­bach-Tomc­zak berät Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Gesell­schaf­ter sowie ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen bei steu­er­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und Gestaltungen.

Im Mit­tel­punkt steht eine recht­lich fun­dier­te Bera­tung, die steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen im Zusam­men­hang mit den wirt­schaft­li­chen, gesell­schafts­recht­li­chen und per­sön­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen betrach­tet. Ziel ist es, steu­er­recht­li­che Risi­ken zu erken­nen, Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu beur­tei­len und recht­lich trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu entwickeln.

Steuerrechtliche Beratung für Unternehmen und Unternehmer

Unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen haben regel­mä­ßig steu­er­li­che Kon­se­quen­zen. Dies betrifft nicht nur grund­le­gen­de Ver­än­de­run­gen der Unter­neh­mens­struk­tur, son­dern auch Inves­ti­tio­nen, Betei­li­gun­gen, ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen und Ent­schei­dun­gen im lau­fen­den Geschäftsbetrieb.

Die steu­er­recht­li­che Bera­tung umfasst insbesondere:

  • Recht­li­che Beur­tei­lung steu­er­li­cher Fra­ge­stel­lun­gen im Zusam­men­hang mit unter­neh­me­ri­schen Entscheidungen
  • Steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen von Inves­ti­tio­nen, Betei­li­gun­gen und gesell­schafts­recht­li­chen Maßnahmen
  • Prü­fung und Ent­wick­lung steu­er­recht­li­cher Gestaltungsalternativen
  • Recht­li­che Bewer­tung steu­er­li­cher Risi­ken und mög­li­cher Handlungsoptionen
  • Steu­er­recht­li­che Beglei­tung von Ver­än­de­run­gen der Unter­neh­mens- und Beteiligungsstruktur
  • Bera­tung bei unter­schied­li­chen recht­li­chen Bewer­tun­gen steu­er­li­cher Sachverhalte

Dabei steht nicht die iso­lier­te Betrach­tung ein­zel­ner steu­er­li­cher Vor­schrif­ten im Vor­der­grund, son­dern deren Bedeu­tung für das Unter­neh­men und die han­deln­den Personen.

Unternehmerisches und privates Vermögen gemeinsam betrachten

Die steu­er­li­chen Inter­es­sen eines Unter­neh­mers enden nicht an der Gren­ze sei­nes Unternehmens.

Gesell­schafts­be­tei­li­gun­gen, Immo­bi­li­en, Kapi­tal­an­la­gen und ande­re pri­va­te Ver­mö­gens­wer­te ste­hen häu­fig in engem Zusam­men­hang mit der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit. Ent­schei­dun­gen inner­halb des Unter­neh­mens kön­nen Aus­wir­kun­gen auf die per­sön­li­che steu­er­li­che Situa­ti­on und die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se der Fami­lie haben.

Eine vor­aus­schau­en­de steu­er­recht­li­che Bera­tung berück­sich­tigt des­halb auch die per­sön­li­chen und fami­liä­ren Inter­es­sen des Unternehmers.

Dies gilt ins­be­son­de­re bei:

  • Über­tra­gung von Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen und ande­ren Vermögenswerten
  • Schen­kun­gen und erb­recht­lich gepräg­ten Gestaltungen
  • Vor­be­rei­tung und Umset­zung einer Unternehmensnachfolge
  • Ver­än­de­run­gen der Gesell­schaf­ter­struk­tur inner­halb der Familie
  • Steu­er­recht­li­cher Gestal­tung pri­va­ter und unter­neh­me­ri­scher Vermögensverhältnisse
  • Abstim­mung gesell­schafts­recht­li­cher, steu­er­recht­li­cher und fami­liä­rer Interessen

Gera­de an den Schnitt­stel­len zwi­schen Unter­neh­mens­ver­mö­gen, Pri­vat­ver­mö­gen und Fami­lie kön­nen sich recht­li­che und steu­er­li­che Fra­gen erge­ben, die eine über­grei­fen­de Betrach­tung erfordern.

Steuerrechtliche Beratung bei komplexen Vermögensverhältnissen

Auch für ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen kön­nen steu­er­recht­li­che Ent­schei­dun­gen von erheb­li­cher wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung sein.

Dies betrifft bei­spiels­wei­se die Struk­tu­rie­rung und Über­tra­gung von Ver­mö­gen, Immo­bi­li­en­be­sitz, Betei­li­gun­gen an Gesell­schaf­ten oder die steu­er­recht­li­chen Fol­gen fami­liä­rer Veränderungen.

Die anwalt­li­che Bera­tung unter­stützt dabei, recht­li­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu erken­nen, deren steu­er­li­che Kon­se­quen­zen zu beur­tei­len und unter­schied­li­che Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven gegen­ein­an­der abzuwägen.

Dabei kön­nen auch grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te eine Rol­le spie­len, etwa wenn Ver­mö­gens­wer­te, Betei­li­gun­gen oder per­sön­li­che Lebens­ver­hält­nis­se einen Bezug zu meh­re­ren Staa­ten aufweisen.

Steuerliche Gestaltungen rechtlich fundiert entwickeln

Eine steu­er­lich güns­ti­ge Gestal­tung muss nicht nur wirt­schaft­lich sinn­voll, son­dern auch recht­lich trag­fä­hig sein.

Steu­er­recht­li­che Ent­schei­dun­gen kön­nen Aus­wir­kun­gen auf gesell­schafts­recht­li­che Ver­ein­ba­run­gen, ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen, bestehen­de Betei­li­gungs­struk­tu­ren oder fami­liä­re Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se haben.

Die anwalt­li­che Bera­tung ver­bin­det des­halb die steu­er­recht­li­che Beur­tei­lung mit der Prü­fung der zugrun­de lie­gen­den recht­li­chen Strukturen.

Hier­bei bestehen beson­de­re Berüh­rungs­punk­te zu den wei­te­ren Bera­tungs­schwer­punk­ten der Kanzlei:

Grenz­über­schrei­ten­de steu­er­li­che Fragestellungen

Bei unter­neh­me­ri­schen oder pri­va­ten Sach­ver­hal­ten mit Aus­lands­be­zug sind häu­fig die steu­er­recht­li­chen Rege­lun­gen meh­re­rer Staa­ten und deren Zusam­men­spiel zu berücksichtigen.

Recht­li­che Beglei­tung bei steu­er­lich gepräg­ten Gesellschaftsstrukturen

Gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen und steu­er­li­che Gestal­tun­gen sind viel­fach eng mit­ein­an­der ver­bun­den. Die recht­li­che Bera­tung berück­sich­tigt des­halb bei­de Perspektiven.

Steuerrechtliche Fragen gegenüber der Finanzverwaltung

Nicht immer stim­men die recht­li­che Beur­tei­lung eines steu­er­li­chen Sach­ver­halts durch den Steu­er­pflich­ti­gen und die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung überein.

In sol­chen Situa­tio­nen kann eine anwalt­li­che Prü­fung erfor­der­lich sein, um die steu­er­recht­li­che Aus­gangs­la­ge zu bewer­ten, recht­li­che Argu­men­ta­ti­ons­mög­lich­kei­ten zu ent­wi­ckeln und bestehen­de Risi­ken einzuschätzen.

Die Bera­tung kann ins­be­son­de­re die Prü­fung steu­er­recht­li­cher Sach­ver­hal­te, die recht­li­che Bewer­tung behörd­li­cher Auf­fas­sun­gen sowie die Beglei­tung bei der Klä­rung strei­ti­ger Fra­gen umfassen.

Soweit steu­er­straf­recht­li­che Aspek­te berührt wer­den, sind die­se bei der recht­li­chen Beur­tei­lung des Sach­ver­halts ent­spre­chend zu berücksichtigen.

Anwaltliche Steuerberatung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Steu­er­recht­li­che Bera­tung und die lau­fen­de steu­er­li­che Betreu­ung eines Unter­neh­mens oder einer Pri­vat­per­son erfül­len unter­schied­li­che, sich ergän­zen­de Aufgaben.

Der Schwer­punkt der Kanz­lei liegt auf der anwalt­li­chen Bera­tung, recht­li­chen Prü­fung und Gestal­tung steu­er­recht­li­cher Sach­ver­hal­te.

Die lau­fen­de Finanz- und Lohn­buch­hal­tung, die regel­mä­ßi­ge Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen und Jah­res­ab­schlüs­sen sowie ande­re klas­si­sche Dekla­ra­ti­ons­leis­tun­gen gehö­ren nicht zum Schwer­punkt der Kanzlei.

Soweit sol­che Leis­tun­gen erfor­der­lich sind, kann die Zusam­men­ar­beit mit einem geeig­ne­ten Steu­er­be­ra­ter abge­stimmt werden.

Auch bei bereits bestehen­der steu­er­li­cher Betreu­ung kann eine ergän­zen­de anwalt­li­che Bera­tung sinn­voll sein, ins­be­son­de­re bei recht­lich anspruchs­vol­len Ein­zel­fra­gen, unter­neh­me­ri­schen Gestal­tun­gen oder Sach­ver­hal­ten mit beson­de­ren wirt­schaft­li­chen Auswirkungen.

Ihr steuerrechtliches Anliegen

Ob es um die steu­er­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen einer unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dung, die Gestal­tung von Ver­mö­gens­ver­hält­nis­sen oder die recht­li­che Klä­rung einer kon­kre­ten steu­er­li­chen Fra­ge geht: Ent­schei­dend ist eine fun­dier­te Beur­tei­lung des jewei­li­gen Sachverhalts.

Die Bera­tung ori­en­tiert sich am kon­kre­ten Anlie­gen und dem dafür erfor­der­li­chen Umfang.

Schil­dern Sie uns Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Wir set­zen uns mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.