Steuerrechtliche Fragestellungen betreffen häufig nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Unternehmer persönlich. Unternehmerische Entscheidungen, gesellschaftsrechtliche Strukturen, private Vermögensverhältnisse und familiäre Interessen sind dabei vielfach miteinander verbunden.
Rechtsanwältin Sabine Unkelbach-Tomczak berät Unternehmen, Unternehmer und Gesellschafter sowie vermögende Privatpersonen bei steuerrechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen.
Im Mittelpunkt steht eine rechtlich fundierte Beratung, die steuerliche Auswirkungen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und persönlichen Rahmenbedingungen betrachtet. Ziel ist es, steuerrechtliche Risiken zu erkennen, Gestaltungsmöglichkeiten zu beurteilen und rechtlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Steuerrechtliche Beratung für Unternehmen und Unternehmer
Unternehmerische Entscheidungen haben regelmäßig steuerliche Konsequenzen. Dies betrifft nicht nur grundlegende Veränderungen der Unternehmensstruktur, sondern auch Investitionen, Beteiligungen, vertragliche Vereinbarungen und Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb.
Die steuerrechtliche Beratung umfasst insbesondere:
- Rechtliche Beurteilung steuerlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit unternehmerischen Entscheidungen
- Steuerliche Auswirkungen von Investitionen, Beteiligungen und gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen
- Prüfung und Entwicklung steuerrechtlicher Gestaltungsalternativen
- Rechtliche Bewertung steuerlicher Risiken und möglicher Handlungsoptionen
- Steuerrechtliche Begleitung von Veränderungen der Unternehmens- und Beteiligungsstruktur
- Beratung bei unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen steuerlicher Sachverhalte
Dabei steht nicht die isolierte Betrachtung einzelner steuerlicher Vorschriften im Vordergrund, sondern deren Bedeutung für das Unternehmen und die handelnden Personen.
Unternehmerisches und privates Vermögen gemeinsam betrachten
Die steuerlichen Interessen eines Unternehmers enden nicht an der Grenze seines Unternehmens.
Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien, Kapitalanlagen und andere private Vermögenswerte stehen häufig in engem Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit. Entscheidungen innerhalb des Unternehmens können Auswirkungen auf die persönliche steuerliche Situation und die Vermögensverhältnisse der Familie haben.
Eine vorausschauende steuerrechtliche Beratung berücksichtigt deshalb auch die persönlichen und familiären Interessen des Unternehmers.
Dies gilt insbesondere bei:
- Übertragung von Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten
- Schenkungen und erbrechtlich geprägten Gestaltungen
- Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensnachfolge
- Veränderungen der Gesellschafterstruktur innerhalb der Familie
- Steuerrechtlicher Gestaltung privater und unternehmerischer Vermögensverhältnisse
- Abstimmung gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und familiärer Interessen
Gerade an den Schnittstellen zwischen Unternehmensvermögen, Privatvermögen und Familie können sich rechtliche und steuerliche Fragen ergeben, die eine übergreifende Betrachtung erfordern.
Steuerrechtliche Beratung bei komplexen Vermögensverhältnissen
Auch für vermögende Privatpersonen können steuerrechtliche Entscheidungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Dies betrifft beispielsweise die Strukturierung und Übertragung von Vermögen, Immobilienbesitz, Beteiligungen an Gesellschaften oder die steuerrechtlichen Folgen familiärer Veränderungen.
Die anwaltliche Beratung unterstützt dabei, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, deren steuerliche Konsequenzen zu beurteilen und unterschiedliche Handlungsalternativen gegeneinander abzuwägen.
Dabei können auch grenzüberschreitende Sachverhalte eine Rolle spielen, etwa wenn Vermögenswerte, Beteiligungen oder persönliche Lebensverhältnisse einen Bezug zu mehreren Staaten aufweisen.
Steuerliche Gestaltungen rechtlich fundiert entwickeln
Eine steuerlich günstige Gestaltung muss nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch rechtlich tragfähig sein.
Steuerrechtliche Entscheidungen können Auswirkungen auf gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, vertragliche Verpflichtungen, bestehende Beteiligungsstrukturen oder familiäre Vermögensverhältnisse haben.
Die anwaltliche Beratung verbindet deshalb die steuerrechtliche Beurteilung mit der Prüfung der zugrunde liegenden rechtlichen Strukturen.
Hierbei bestehen besondere Berührungspunkte zu den weiteren Beratungsschwerpunkten der Kanzlei:
Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen
Bei unternehmerischen oder privaten Sachverhalten mit Auslandsbezug sind häufig die steuerrechtlichen Regelungen mehrerer Staaten und deren Zusammenspiel zu berücksichtigen.
Rechtliche Begleitung bei steuerlich geprägten Gesellschaftsstrukturen
Gesellschaftsrechtliche Entscheidungen und steuerliche Gestaltungen sind vielfach eng miteinander verbunden. Die rechtliche Beratung berücksichtigt deshalb beide Perspektiven.
Steuerrechtliche Fragen gegenüber der Finanzverwaltung
Nicht immer stimmen die rechtliche Beurteilung eines steuerlichen Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen und die Auffassung der Finanzverwaltung überein.
In solchen Situationen kann eine anwaltliche Prüfung erforderlich sein, um die steuerrechtliche Ausgangslage zu bewerten, rechtliche Argumentationsmöglichkeiten zu entwickeln und bestehende Risiken einzuschätzen.
Die Beratung kann insbesondere die Prüfung steuerrechtlicher Sachverhalte, die rechtliche Bewertung behördlicher Auffassungen sowie die Begleitung bei der Klärung streitiger Fragen umfassen.
Soweit steuerstrafrechtliche Aspekte berührt werden, sind diese bei der rechtlichen Beurteilung des Sachverhalts entsprechend zu berücksichtigen.
Anwaltliche Steuerberatung und Zusammenarbeit mit Steuerberatern
Steuerrechtliche Beratung und die laufende steuerliche Betreuung eines Unternehmens oder einer Privatperson erfüllen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben.
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der anwaltlichen Beratung, rechtlichen Prüfung und Gestaltung steuerrechtlicher Sachverhalte.
Die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die regelmäßige Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen sowie andere klassische Deklarationsleistungen gehören nicht zum Schwerpunkt der Kanzlei.
Soweit solche Leistungen erforderlich sind, kann die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Steuerberater abgestimmt werden.
Auch bei bereits bestehender steuerlicher Betreuung kann eine ergänzende anwaltliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere bei rechtlich anspruchsvollen Einzelfragen, unternehmerischen Gestaltungen oder Sachverhalten mit besonderen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Ihr steuerrechtliches Anliegen
Ob es um die steuerrechtlichen Auswirkungen einer unternehmerischen Entscheidung, die Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder die rechtliche Klärung einer konkreten steuerlichen Frage geht: Entscheidend ist eine fundierte Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts.
Die Beratung orientiert sich am konkreten Anliegen und dem dafür erforderlichen Umfang.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen gerne in einer kurzen Nachricht. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen und den möglichen Beratungsrahmen abzustimmen.