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Steuerlich geprägte Gesellschaftsstrukturen rechtlich begleiten

Gesellschaftsrechtliche Gestaltung unter Berücksichtigung steuerlicher Anforderungen

Gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen haben häu­fig erheb­li­che steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen. Die Wahl einer Rechts­form, die Gestal­tung von Betei­li­gungs­ver­hält­nis­sen, Umstruk­tu­rie­run­gen oder Ver­än­de­run­gen im Gesell­schaf­ter­kreis las­sen sich des­halb oft­mals nicht allein aus gesell­schafts­recht­li­cher Sicht beurteilen.

Ich bera­te Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und Unter­neh­men bei der recht­li­chen Gestal­tung und Über­prü­fung von Gesell­schafts- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren. Dabei berück­sich­ti­ge ich die gesell­schafts­recht­li­chen Anfor­de­run­gen eben­so wie die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und die wirt­schaft­li­chen Zie­le der Beteiligten.

Mein Schwer­punkt liegt auf recht­lich trag­fä­hi­gen Lösun­gen, die unter­neh­me­ri­schen Anfor­de­run­gen gerecht wer­den und steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen ange­mes­sen berücksichtigen.

Typische gesellschaftsrechtliche Fragestellungen

Mei­ne Bera­tung umfasst ins­be­son­de­re die recht­li­che Kon­zep­ti­on, Über­prü­fung und Umset­zung von Gesell­schafts- und Beteiligungsstrukturen.

Hier­zu gehören:

  • Grün­dung und recht­li­che Struk­tu­rie­rung von Gesellschaften
  • Hol­ding- und Beteiligungsstrukturen
  • Umstruk­tu­rie­run­gen und Neu­ord­nung bestehen­der Unternehmensstrukturen
  • Ver­än­de­run­gen im Gesell­schaf­ter­kreis sowie Ein- und Aus­trit­te von Gesellschaftern
  • Gestal­tung und Anpas­sung von Gesellschaftsverträgen
  • Gesell­schafts­recht­li­che Fra­gen im Zusam­men­hang mit Unter­neh­mens­nach­fol­ge und Vermögensübertragungen
  • Recht­li­che und haf­tungs­be­zo­ge­ne Risi­ken steu­er­lich gepräg­ter Gestaltungen

Dabei kann es sowohl um die Ent­wick­lung neu­er Struk­tu­ren als auch um die recht­li­che Über­prü­fung bestehen­der Gestal­tun­gen gehen.

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht im Zusammenspiel

Steu­er­li­che Über­le­gun­gen kön­nen die Wahl und Aus­ge­stal­tung gesell­schafts­recht­li­cher Maß­nah­men wesent­lich beein­flus­sen. Zugleich set­zen gesell­schafts­recht­li­che Vor­schrif­ten und haf­tungs­recht­li­che Anfor­de­run­gen der steu­er­li­chen Gestal­tung Grenzen.

Ich unter­stüt­ze mei­ne Man­dan­ten dabei, die­se Zusam­men­hän­ge zu erken­nen und recht­lich geeig­ne­te Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Hier­zu gehört ins­be­son­de­re die Prü­fung, ob eine geplan­te Gestal­tung gesell­schafts­recht­lich zuläs­sig und wirk­sam umge­setzt wer­den kann und wel­che steu­er­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen zu berück­sich­ti­gen sind.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf Situa­tio­nen, in denen unter­schied­li­che recht­li­che, steu­er­li­che und wirt­schaft­li­che Inter­es­sen mit­ein­an­der in Ein­klang gebracht wer­den müssen.

Eine ver­tie­fen­de Dar­stel­lung hier­zu fin­den Sie auch in mei­nem Bei­trag „Wenn steu­er­li­che Gestal­tung recht­lich an Gren­zen stößt“.

Ein­zel­ne Aspek­te, ins­be­son­de­re zur Weg­zugs­be­steue­rung und zu euro­pa­recht­li­chen Ent­wick­lun­gen, habe ich zudem im Steu­er­an­walts­ma­ga­zin behan­delt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter „Ver­öf­fent­li­chun­gen“.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Gesell­schafts­recht­li­che Gestal­tun­gen mit steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen erfor­dern häu­fig eine enge Abstim­mung zwi­schen anwalt­li­cher und steu­er­li­cher Beratung.

Ich arbei­te regel­mä­ßig mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und ergän­ze deren Tätig­keit durch die recht­li­che Kon­zep­ti­on und Umset­zung gesell­schafts­recht­li­cher Maß­nah­men, die Gestal­tung ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen sowie die Prü­fung recht­li­cher Risi­ken und Haftungsfragen.

Dabei blei­ben die jewei­li­gen fach­li­chen Zustän­dig­kei­ten klar abge­grenzt. Die Zusam­men­ar­beit ermög­licht es, steu­er­li­che Über­le­gun­gen und gesell­schafts­recht­li­che Anfor­de­run­gen auf­ein­an­der abzustimmen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Bereich „Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern“.

Individuelle rechtliche Begleitung

Art und Umfang mei­ner Bera­tung rich­ten sich nach der jewei­li­gen Fragestellung.

Dies kann die umfas­sen­de recht­li­che Beglei­tung einer Unter­neh­mens­um­struk­tu­rie­rung oder die Ent­wick­lung einer neu­en Betei­li­gungs­struk­tur betref­fen. Eben­so kann eine kon­kre­te recht­li­che Ein­zel­fra­ge im Vor­der­grund ste­hen, etwa zur Wirk­sam­keit einer gesell­schafts­recht­li­chen Ver­ein­ba­rung, zu einem geplan­ten Gesell­schaf­ter­wech­sel oder zu den steu­er­li­chen Fol­gen einer bestimm­ten Gestaltung.

Ich lege Wert auf eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se, eine ver­ständ­li­che Dar­stel­lung der recht­li­chen Zusam­men­hän­ge und Emp­feh­lun­gen, die sich an den wirt­schaft­li­chen und per­sön­li­chen Zie­len mei­ner Man­dan­ten orientieren.

Kanzleisitz in Frankfurt am Main

Mei­ne Kanz­lei befin­det sich im Tau­nus­Turm im Frank­fur­ter Bankenviertel.

Ich bera­te Unter­neh­men, Unter­neh­mer und Gesell­schaf­ter aus Frank­furt, dem Rhein-Main-Gebiet und dar­über hin­aus. Bespre­chun­gen kön­nen nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung per­sön­lich in mei­ner Kanz­lei oder per Video­kon­fe­renz stattfinden.

Kontakt

Sie möch­ten eine bestehen­de Gesell­schafts­struk­tur recht­lich über­prü­fen las­sen, eine Umstruk­tu­rie­rung vor­be­rei­ten oder eine kon­kre­te gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge klären?

Schil­dern Sie mir Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Ich set­ze mich mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.