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Steuerlich geprägte Gesellschaftsstrukturen rechtlich begleiten

Steu­er­li­che Fra­ge­stel­lun­gen sind häu­fig eng mit gesell­schafts­recht­li­chen Struk­tu­ren ver­bun­den. Eine iso­lier­te Betrach­tung ein­zel­ner Aspek­te greift in sol­chen Fäl­len regel­mä­ßig zu kurz.

Ich bera­te Sie, wenn steu­er­li­che Über­le­gun­gen eine recht­li­che Ein­ord­nung erfor­dern oder bestehen­de gesell­schafts­recht­li­che Struk­tu­ren im Hin­blick auf ihre steu­er­li­che Trag­fä­hig­keit über­prüft wer­den sollen.

Die Bera­tung ist ins­be­son­de­re rele­vant in Situa­tio­nen wie:

  • Grün­dung oder Neu­ord­nung von Gesellschaftsstrukturen
  • Hol­ding- und Beteiligungsmodelle
  • Vor­be­rei­tung oder Beglei­tung von Umstrukturierungen
  • Abstim­mung mit Steu­er­be­ra­tern bei kom­ple­xen Sachverhalten
  • recht­li­che Über­prü­fung bestehen­der Gestaltungen

Ziel ist eine recht­lich belast­ba­re Ein­ord­nung unter Berück­sich­ti­gung der steu­er­li­chen und wirt­schaft­li­chen Zusammenhänge.

Wenn gesellschaftsrechtliche Entscheidungen steuerliche Folgen haben

Gesell­schafts­recht­li­che Maß­nah­men sind häu­fig eng mit steu­er­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen ver­bun­den. Umstruk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­sel, Betei­li­gungs­mo­del­le oder Haf­tungs­fra­gen las­sen sich in der Pra­xis sel­ten iso­liert betrach­ten. Steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen, gesell­schafts­recht­li­che Wirk­sam­keit und wirt­schaft­li­che Ziel­set­zun­gen grei­fen ineinander.

Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen betref­fen ins­be­son­de­re Umstruk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­sel und gesell­schafts­recht­li­che Gestal­tun­gen mit steu­er­li­cher Relevanz.

Ich beglei­te Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten bei gesell­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen, die maß­geb­lich durch steu­er­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geprägt sind – ins­be­son­de­re dort, wo eine rein steu­er­li­che oder rein gesell­schafts­recht­li­che Betrach­tung nicht ausreicht.

Beratung an der Schnittstelle von Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Ein Schwer­punkt mei­ner Tätig­keit liegt in der recht­li­chen Ana­ly­se und Beglei­tung von Sach­ver­hal­ten, bei denen steu­er­li­che Erwä­gun­gen gesell­schafts­recht­li­che Ent­schei­dun­gen beein­flus­sen oder begrenzen.

Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen sind unter anderem:

  • gesell­schafts­recht­li­che Umstruk­tu­rie­run­gen mit steu­er­li­cher Relevanz
  • Gesell­schaf­ter­wech­sel sowie Ein- und Austritte
  • Haf­tungs­fra­gen im Zusam­men­hang mit steu­er­li­chen Risiken
  • Anpas­sun­gen von Gesell­schafts­ver­trä­gen aus steu­er­li­chen Gründen
  • Kon­flik­te zwi­schen steu­er­li­cher Opti­mie­rung und gesell­schafts­recht­li­cher Zulässigkeit

In sol­chen Fäl­len unter­stüt­ze ich dabei, recht­li­che Struk­tu­ren zu schaf­fen, die steu­er­lich trag­fä­hig sind und zugleich gesell­schafts­recht­lich Bestand haben.

Wo steu­er­li­che Über­le­gun­gen auf gesell­schafts­recht­li­che oder haf­tungs­recht­li­che Gren­zen tref­fen, ist eine ergän­zen­de recht­li­che Ein­ord­nung erfor­der­lich. Eine ver­tie­fen­de Dar­stel­lung fin­den Sie unter Wenn steu­er­li­che Gestal­tung recht­lich an Gren­zen stößt.

Ein­zel­ne Aspek­te, ins­be­son­de­re zur Weg­zugs­be­steue­rung und zu euro­pa­recht­li­chen Ent­wick­lun­gen, habe ich auch im Steu­er­an­walts­ma­ga­zin ver­tieft behan­delt. Eine Über­sicht mei­ner Ver­öf­fent­li­chun­gen fin­den Sie hier.

Ergänzende Beratung – keine Konkurrenz zu Steuerberatern

Ich arbei­te regel­mä­ßig mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und ver­ste­he mei­ne Tätig­keit aus­drück­lich als ergän­zen­de recht­li­che Beglei­tung. Häu­fig wer­de ich hin­zu­ge­zo­gen, wenn steu­er­li­che Gestal­tun­gen recht­lich abge­si­chert oder gesell­schafts­recht­li­che Kon­se­quen­zen ver­tieft geprüft wer­den müssen.

Die Zusam­men­ar­beit erfolgt dabei arbeits­tei­lig:
Steu­er­li­che Bewer­tung und Berech­nung auf der einen Sei­te, recht­li­che Struk­tu­rie­rung, Ver­trags­ge­stal­tung und Risi­ko­ein­schät­zung auf der anderen.

Nähe­res zur struk­tu­rier­ten Arbeits­tei­lung fin­den Sie im Bereich Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern.

Gera­de bei kom­ple­xe­ren Sach­ver­hal­ten hat sich die­ses Zusam­men­spiel bewährt.

Sorgfältige Analyse statt schneller Antworten

Gesell­schafts­recht­lich und steu­er­lich gepräg­te Struk­tu­ren erfor­dern eine sorg­fäl­ti­ge Ana­ly­se des Sach­ver­halts, der Ziel­set­zung und der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Mei­ne Bera­tung ist daher nicht auf kurz­fris­ti­ge Ein­zel­fra­gen oder pau­scha­le Ein­schät­zun­gen aus­ge­rich­tet, son­dern auf recht­lich belast­ba­re Lösun­gen, die die steu­er­li­chen Impli­ka­tio­nen ange­mes­sen berücksichtigen.

Für wen meine Beratung besonders geeignet ist

Die Bera­tung ist ins­be­son­de­re geeig­net für Mandanten,

  • die mit kom­ple­xen steu­er­lich gepräg­ten Struk­tu­ren befasst sind
  • die recht­li­che Klar­heit für bestehen­de oder geplan­te Gestal­tun­gen benötigen
  • die mit meh­re­ren Bera­tern zusam­men­ar­bei­ten und eine recht­li­che Ein­ord­nung wünschen

Weni­ger geeig­net ist eine Bera­tung, wenn aus­schließ­lich eine kurz­fris­ti­ge Ein­schät­zung ohne ver­tief­te Ana­ly­se gewünscht wird.

Kanzleisitz in Frankfurt – bundesweite Beratung

Mei­ne Kanz­lei hat ihren Sitz in Frank­furt am Main. Der Stand­ort steht für eine enge Anbin­dung an wirt­schaft­li­che und unter­neh­me­ri­sche Fragestellungen.

Vie­le Man­da­te betreue ich unab­hän­gig vom Wohn- oder Unter­neh­mens­sitz mei­ner Mandanten. 

Erste Orientierung

Ger­ne prü­fe ich im Rah­men einer unver­bind­li­chen Erst­ein­schät­zung, ob und in wel­chem Umfang eine recht­li­che Beglei­tung sinn­voll ist. Die Erst­ein­schät­zung dient einer ers­ten recht­li­chen Ori­en­tie­rung und ersetzt kei­ne umfas­sen­de recht­li­che Bera­tung. Eine ver­tief­te Prü­fung erfolgt – sofern gewünscht – im Rah­men einer geson­der­ten Beauftragung.