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Beratungsschwerpunkte im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht bera­te ich Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen bei steu­er­recht­li­chen und gesell­schafts­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Mei­ne Tätig­keit umfasst die eigen­stän­di­ge recht­li­che Beur­tei­lung steu­er­li­cher Sach­ver­hal­te eben­so wie die Gestal­tung von Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren und die recht­li­che Beglei­tung pri­va­ter Vermögensangelegenheiten.

Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt auf Situa­tio­nen, in denen unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen, gesell­schafts­recht­li­che Struk­tu­ren, steu­er­li­che Anfor­de­run­gen und per­sön­li­che oder fami­liä­re Inter­es­sen mit­ein­an­der ver­bun­den sind.

Ich unter­stüt­ze mei­ne Man­dan­ten dabei, recht­li­che Risi­ken zu erken­nen, steu­er­li­che und gesell­schafts­recht­li­che Aus­wir­kun­gen zu beur­tei­len und geeig­ne­te Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Mei­ne Bera­tung umfasst sowohl Sach­ver­hal­te inner­halb Deutsch­lands als auch Fra­ge­stel­lun­gen mit inter­na­tio­na­len Bezügen.

Die fol­gen­den fünf Berei­che bil­den den Kern mei­ner anwalt­li­chen Tätigkeit.

Steuerrechtliche Beratung

Steu­er­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen ent­ste­hen in ganz unter­schied­li­chen Situa­tio­nen. Sie betref­fen unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen und Inves­ti­tio­nen eben­so wie Betei­li­gun­gen, pri­va­te Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se und fami­liä­re Veränderungen.

Ich bera­te Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter und ver­mö­gen­de Pri­vat­per­so­nen bei der recht­li­chen Beur­tei­lung steu­er­li­cher Sach­ver­hal­te. Dabei geht es sowohl um die Klä­rung kon­kre­ter steu­er­recht­li­cher Fra­gen als auch um die vor­aus­schau­en­de Gestal­tung recht­li­cher und wirt­schaft­li­cher Verhältnisse.

Zu mei­ner Tätig­keit gehö­ren ins­be­son­de­re die steu­er­recht­li­chen Aus­wir­kun­gen von Inves­ti­tio­nen, Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­ent­schei­dun­gen, Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen, Schen­kun­gen und Erb­schaf­ten sowie die steu­er­li­chen Aspek­te der Unternehmensnachfolge.

Auch wenn die Finanz­ver­wal­tung einen Sach­ver­halt recht­lich anders beur­teilt, unter­stüt­ze ich mei­ne Man­dan­ten bei der Prü­fung der Rechts­la­ge und der Ent­wick­lung einer geeig­ne­ten Vorgehensweise.

Im Mit­tel­punkt steht die anwalt­li­che Bera­tung und recht­li­che Beur­tei­lung steu­er­li­cher Fra­gen. Die lau­fen­de steu­er­li­che Dekla­ra­ti­on und Buch­hal­tung gehö­ren nicht zu mei­nem Leistungsangebot.

Mehr zur steu­er­recht­li­chen Beratung →

Steuerlich geprägte Gesellschaftsstrukturen

Die Gestal­tung von Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren erfor­dert häu­fig eine enge Ver­bin­dung von gesell­schafts­recht­li­cher und steu­er­recht­li­cher Beratung.

Die Wahl der Rechts­form, die Ver­tei­lung von Betei­li­gun­gen, Ver­än­de­run­gen im Gesell­schaf­ter­kreis oder die Neu­ord­nung bestehen­der Unter­neh­mens­struk­tu­ren kön­nen erheb­li­che recht­li­che, wirt­schaft­li­che und steu­er­li­che Fol­gen haben.

Ich beglei­te Unter­neh­mer und Gesell­schaf­ter bei der recht­li­chen Kon­zep­ti­on und Umset­zung sol­cher Ver­än­de­run­gen. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re Umstruk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­sel, Ver­än­de­run­gen von Betei­li­gungs­ver­hält­nis­sen sowie die recht­li­che Aus­ge­stal­tung und Absi­che­rung gesell­schafts­recht­li­cher Vereinbarungen.

Dabei berück­sich­ti­ge ich neben den Anfor­de­run­gen des Gesell­schafts­rechts auch die steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen auf die betei­lig­ten Unter­neh­men und Personen.

Ziel ist eine recht­lich trag­fä­hi­ge Struk­tur, die den wirt­schaft­li­chen Anfor­de­run­gen des Unter­neh­mens und den Inter­es­sen sei­ner Gesell­schaf­ter gerecht wird.

Mehr zu steu­er­lich gepräg­ten Gesellschaftsstrukturen →

Grenzüberschreitende steuerliche Fragestellungen

Inter­na­tio­na­le Geschäfts­be­zie­hun­gen, Betei­li­gun­gen an aus­län­di­schen Unter­neh­men und Ver­mö­gens­wer­te im Aus­land kön­nen kom­ple­xe steu­er­recht­li­che Fra­gen auf­wer­fen. Glei­ches gilt für per­sön­li­che Lebens­ver­hält­nis­se, die sich über meh­re­re Staa­ten erstrecken.

Ich bera­te Unter­neh­men, Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter, Geschäfts­füh­run­gen und Pri­vat­per­so­nen bei steu­er­recht­li­chen Sach­ver­hal­ten mit inter­na­tio­na­lem Bezug.

Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Fra­gen im Zusam­men­hang mit dem Weg­zug aus Deutsch­land oder dem Zuzug nach Deutsch­land, inter­na­tio­na­len Betei­li­gungs­struk­tu­ren, aus­län­di­schem Ver­mö­gen und der Ver­mei­dung von Doppelbesteuerung.

Bei der recht­li­chen Beur­tei­lung berück­sich­ti­ge ich das Zusam­men­spiel deut­scher steu­er­recht­li­cher Vor­schrif­ten, ein­schlä­gi­ger Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men und wei­te­rer inter­na­tio­na­ler Regelungen.

Soweit die recht­li­che Beur­tei­lung aus­län­di­schen Rechts erfor­der­lich ist, arbei­te ich mit ent­spre­chend qua­li­fi­zier­ten Bera­tern im jewei­li­gen Staat zusammen.

Mehr zu grenz­über­schrei­ten­den steu­er­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen →

Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Steu­er­recht­li­che Gestal­tun­gen und unter­neh­me­ri­sche Ver­än­de­run­gen erfor­dern häu­fig die Abstim­mung unter­schied­li­cher fach­li­cher Perspektiven.

Ich arbei­te mit Steu­er­be­ra­tern zusam­men und ergän­ze deren Tätig­keit durch eigen­stän­di­ge anwalt­li­che Bera­tung. Dies betrifft ins­be­son­de­re die recht­li­che Gestal­tung von Gesell­schafts- und Betei­li­gungs­struk­tu­ren, die Aus­ar­bei­tung ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen und die Beur­tei­lung recht­li­cher Risi­ken und Haftungsfragen.

Eine sol­che Zusam­men­ar­beit kann bei­spiels­wei­se bei Unter­neh­mens­um­struk­tu­rie­run­gen, Gesell­schaf­ter­wech­seln, Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen oder kom­ple­xen Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen sinn­voll sein.

Die Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten der betei­lig­ten Bera­ter blei­ben dabei klar von­ein­an­der abge­grenzt. So las­sen sich steu­er­li­che Über­le­gun­gen und recht­li­che Anfor­de­run­gen auf­ein­an­der abstim­men, ohne die jewei­li­gen fach­li­chen Zustän­dig­kei­ten zu vermischen.

Mehr zur Zusam­men­ar­beit mit Steu­er­be­ra­tern →

Markenrecht

Ergän­zend zu mei­nen steu­er­recht­li­chen und gesell­schafts­recht­li­chen Schwer­punk­ten bera­te ich in aus­ge­wähl­ten mar­ken­recht­li­chen Angelegenheiten.

Das Mar­ken­recht beglei­tet mei­ne anwalt­li­che Tätig­keit seit vie­len Jah­ren. Mei­ne Bera­tung betrifft ins­be­son­de­re Fra­ge­stel­lun­gen, die im Zusam­men­hang mit unter­neh­me­ri­schen Akti­vi­tä­ten, wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen und gesell­schafts­recht­li­chen Struk­tu­ren stehen.

Dabei berück­sich­ti­ge ich die Bedeu­tung von Mar­ken­rech­ten für das Unter­neh­men und sei­ne geschäft­li­chen Interessen.

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Individuelle rechtliche Beratung

Nicht jede steu­er­recht­li­che oder gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge­stel­lung erfor­dert eine umfas­sen­de Gestal­tung oder län­ger­fris­ti­ge Begleitung.

Manch­mal steht eine kon­kre­te recht­li­che Fra­ge im Vor­der­grund, etwa zu den steu­er­li­chen Fol­gen einer geplan­ten Ent­schei­dung, einer bestehen­den Betei­li­gung oder einer Vermögensübertragung.

In ande­ren Fäl­len bedarf es einer umfas­sen­de­ren Ana­ly­se und recht­li­chen Gestal­tung, bei der unter­schied­li­che Inter­es­sen und recht­li­che Anfor­de­run­gen mit­ein­an­der in Ein­klang gebracht wer­den müssen.

Mei­ne Bera­tung rich­tet sich nach dem jewei­li­gen Sach­ver­halt und dem kon­kre­ten Bedarf. Sie kann eine klar abgrenz­ba­re Ein­zel­fra­ge eben­so umfas­sen wie die Ent­wick­lung und Umset­zung einer kom­ple­xe­ren recht­li­chen Struktur.

Ihr Anliegen

Sie möch­ten eine steu­er­recht­li­che oder gesell­schafts­recht­li­che Fra­ge­stel­lung klä­ren oder eine recht­li­che Gestal­tung vorbereiten?

Schil­dern Sie mir Ihr Anlie­gen ger­ne in einer kur­zen Nach­richt. Ich set­ze mich mit Ihnen in Ver­bin­dung, um das wei­te­re Vor­ge­hen und den mög­li­chen Bera­tungs­rah­men abzustimmen.